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   OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94   

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OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94 (https://dejure.org/1994,5666)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.10.1994 - 1 BA 16/94 (https://dejure.org/1994,5666)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 1 BA 16/94 (https://dejure.org/1994,5666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lehrverpflichtung ; Kapazitätsermittlung; Curricularnormwert; Studienplätze; Vergabeverfahren

Verfahrensgang

  • VG Bremen - 1 A 549/93
  • OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22.10.1991 (NVwZ 1992, 361) den aus Art. 12 GG abzuleitenden Prüfungsmaßstab näher bestimmt.
  • OVG Bremen, 13.06.1994 - 1 B 20/94

    Hochschule; Freie Studienplätze; Studienwahl; Zentrales Vergabeverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94
    Diese Verfahrensweise wird der Zielsetzung der Vergabeverordnung am besten gerecht, denn sie führt zu genau dem Ergebnis, das bei korrekter Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 13.06.1994 (1 B 20/94) bereits entschieden, daß die Hochschule rechtmäßig handelt, wenn sie freie Studienplätze, die sie über die durch Verordnung festgelegte Zulassungszahl hinaus ermittelt hat, der ZVS zur Berücksichtigung im zentralen Vergabeverfahren meldet.
  • OVG Bremen, 16.03.2010 - 2 B 428/09

    Bestimmungen der Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf die normativ

    Diese Vergabe von Studienplätzen entspricht zudem im Gegensatz zu einer Vergabe von Studienplätzen in einem ggf. gerichtlich angeordneten Losverfahren den normativen Vorgaben des Vergabeverfahrens, das eine Verteilung nach Maßgabe der Rangfolge in den auf bestimmte Zulassungsgründe bezogenen Zulassungsquoten bevorzugt (vgl. OVG Bremen, Urt. vom 18.10.1994 -1 BA 16/94 -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.10.2009 - 9 S 1611/09 - [...]).
  • VG Bremen, 15.01.2009 - 6 V 2736/08

    Zulassung zum Studium "Soziale Arbeit B.A." WS 2008/2009

    Begründungslücken und Fehler im Ableitungszusammenhang können den Schluss auf eine unzureichende Kapazitätsausschöpfung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 22.10.1991, a.a.O.; OVG Bremen, Urt.v. 18.10.1994 - 1 BA 16/94 ).

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat bereits in einem Urteil vom 18.10.1994 ( 1 BA 16/94 ) ausgeführt, dass die Konzeption des Vergabeverfahrens mit festgesetzter Zulassungszahl und Überbuchungsmöglichkeit zeige, dass die Verteilung der Studienplätze nicht streng auf die in der Zulassungszahlenverordnung festgelegte Anzahl von Studienplätzen beschränkt sei, sondern diese bedingt durch das Annahmerverhalten der Studienbewerber auch überschritten werden könne.

  • VG Bremen, 10.01.2007 - 6 V 2317/06

    IS Tourismusmanagement "Bachelor" (rechtskräftig)

    Zusätzliche Studienplätze, die (zwar nach Erlass der Zulassungszahlenverordnung, aber) für das Vergabeverfahren noch rechtzeitig ermittelt werden, müssen in das laufende Vergabeverfahren einbezogen werden (OVG Bremen, Urt. v. 18.10.1994 - 1 BA 16/94 - Juris).

    Begründungslücken und Fehler im Ableitungszusammenhang können den Schluss auf eine unzureichende Kapazitätsausschöpfung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991, a. a. O.; OVG Bremen, Urt. v. 18.10.1994 - 1 BA 16/94).

  • VG Sigmaringen, 01.06.2006 - NC 6 K 117/06

    Studienplatzvergabe: Umwidmung von außerkapazitären Studienplätzen in

    Der VGH Baden-Württemberg hat jedoch die Frage offen gelassen, ob und ggf. unter welchen Umständen auch solche zusätzlichen Studienplätze, die entgegen § 5 Abs. 3 KapVO VII - wie hier - nach dem Beginn des Berechnungszeitraums in das innerkapazitäre Vergabeverfahren einbezogen werden, als kapazitätsdeckend anzusehen sind (Beschluss vom 31.01.2003 - NC 9 S 45/02 u.a. -, a.a.O.; befürwortend: OVG Bremen, Urteil vom 18.10.1994 - 1 BA 16/94 -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 15).

    Eine solche Verfahrensweise führt genau zu dem Ergebnis, das bei korrekter Ausweisung aller Studienplätze in der Zulassungszahlenverordnung eintreten würde (OVG Bremen, Urteil vom 18.10.1994 - 1 BA 16/94 -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 15).

  • OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01
    Solange die Einbeziehung in das ZVSVerfahren möglich ist, stellt die Nachmeldung zusätzlich entstandener oder erkannter Studienplätze und deren Einbeziehung in das ZVS-Verfahren den sachgerechten Weg zur Erfüllung der Zugangsansprüche dar (OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.1994 - 1 B 20/94; Urt. v. 8.10.1994 - 1 BA 16/94).
  • VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4309/19

    Zulassung zum 1. Fachsemester; Vorklinischer Studienabschnitt; Kapazität; Studium

    Soweit einer der Kläger demgegenüber (unter Berufung auf OVG Bremen, U. v. 18.10.1994 -1 BA 16/94 -, juris, Rn. 26 - 34 = KMK-HSchR NF 41 C Nr. 15) rügt, eine Betreuung von Praktika bzw. Bachelorarbeiten stelle keine Lehre dar und sei daher auch nicht als Lehrleistung der Lehreinheit bei der Bestimmung ihres Curricularanteils in die Berechnung einzustellen, greift diese Rüge nicht durch.
  • VG Bremen, 03.11.2010 - 6 V 1234/10
    Dies widerspricht der Systematik des Kapazitätsrechts (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 18.10.1994 - 1 BA 16/94 -, VG Bremen, Beschl. v. 03.12.2008 - 6 V 2634/08).
  • VG Bremen, 09.12.2005 - 6 V 1822/05

    Zulassung zum Studium "IS Angewandte Freizeitwissenschaft" an der Hochschule

    Begründungslücken und Fehler im Ableitungszusammenhang können den Schluss auf eine unzureichende Kapazitätsausschöpfung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991, a. a. O.; OVG Bremen, Urt. v. 18.10.1994 - 1 BA 16/94).
  • OVG Bremen, 09.03.2022 - 2 B 491/21

    Unvereinbarkeit des in § 2 Abs. 2 S. 2 BremHZG festgeschriebenen konkreten

    Bei der dienstrechtlichen Bemessung der Lehrverpflichtung - und in einem weiteren Schritt bei der kapazitätsrechtlichen Ermittlung des Lehrangebots - werden diese zu den Lehrveranstaltungen hinzuzurechnenden Leistungskomponenten nicht gesondert erfasst, sondern als mit der Lehrtätigkeit notwendig verbundene Belastungen durch den in § 2 Abs. 1 Satz 1 LVNV enthaltenen Begriff der Lehrveranstaltungsstunde pauschal miterfasst (vgl. bereits OVG Bremen, Urt. v. 18.10.1994 - 1 BA 16/94, juris Rn. 32).
  • VG Bremen, 05.11.2009 - 6 V 1560/09

    Studienzulassung im Studiengang "Shipping and Chartering" WS 2009/2010

    Dies widerspricht der Systematik des Kapazitätsrechts (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 18.10.1994 - 1 BA 16/94 -, VG Bremen, Beschl. v. 03.12.2008 - 6 V 2634/08).
  • VG Bremen, 24.11.2006 - 6 V 2127/06

    Zulassung zum Studium IS Angewandte Freizeitwissenschaft "Bachelor"

  • VG Bremen, 03.12.2008 - 6 V 2634/08

    Zulassung zum Studiengang Psychologie der Universität Bremen zum Wintersemester

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